Fragen und Antworten rund um MuKEn und die Energiestrategie 2050

 

Die MuKEn ("Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich", die die Grenzwerte im Energieverbrauch der Gebäude regelt) sind Bestandteil der Schweizer Energiestrategie 2050. Sie haben vordergründig das Ziel, den Energieverbrauch pro Kopf zu reduzieren. Der Bund stellt sich somit auch hinter den globalen Klima-Masterplan von Paris.

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um MuKEn und die Energiestrategie 2050.

Welche Kantone setzen die MuKEn in der Schweiz um?

Die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) haben alle Kantone der Schweiz gemeinsam erarbeitet. Die dritte Fassung wurde Anfang 2015 beschlossen und ist als MuKEn 2014 bekannt. Dennoch sind diese Vorschriften nicht automatisch in kantonale Erlasse übergegangen. Vielmehr muss jeder Kanton die MuKEn separat erlassen. Dabei sind auch Änderungen oder eine Ablehnung möglich.

Die EnDK Plenarversammlung, die die MuKEn 2014 entworfen hat, riet den Kantonen dazu, das Paket an Vorschriften komplett zu übernehmen. Mit dem Stand vom 31. März 2022 haben 18 Kantone die MuKEn 2014 adaptiert und in kantonales Recht überführt. Wohnen Sie also in diesen Kantonen, dann gelten die MuKEn 2014 für Ihre Immobilie.

Sechs Kantone befinden sich weiterhin in der parlamentarischen Phase. Hier ist abzusehen, dass die MuKEn 2014 in naher Zukunft in Kraft tritt. Zwei Kantone haben die MuKEn 2014 bisher abgelehnt. Hier gelten bis auf weiteres die MuKEn 2008, die nur ein Verbot von Elektroheizungen vorsieht. Bei den beiden Kantonen handelt es sich um:

  • Aargau
  • Solothurn

Die konkreten Folgen der MuKEn 2014 für Ihr Heizsystem hängen von mehreren Faktoren ab. Hierbei sind drei Punkte zu nennen. Dabei handelt es sich um:

  1. Energielabel der Immobilie nach GEAK
  2. Wohnort (Kanton)
  3. aktuell vorhandene Heizlösung und das Alter

Die drei Punkte sind in dieser Reihenfolge wichtig. Durch die Prüfung der lokalen Vorschriften sowie der eigenen Situation ergeben sich die Konsequenzen. In vielen Situationen besteht kein Handlungsbedarf, beziehungsweise die Vorschriften engen Sie nicht bei der Wahl der Heizungslösung ein.

Dies beginnt mit dem Energielabel Ihrer Immobilie. Jede Wohnimmobilie erhält ein Energielabel. Die Skala reicht von A bis G. Vergeben wird das Energielabel durch einen Energieberater oder einen GEAK-Experten. Nur Wohngebäude der Gesamtenergieeffizienzklasse G müssen eine vorzeitige Heizungssanierung durchführen. Bei Gebäuden der Klassen E und F ist der Einsatz einer Standardlösung bei einer Heizungssanierung erforderlich.

Zu beachten ist, dass die MuKEn 2014 nicht in jedem Kanton in exakt gleicher Form gelten. Die Mustervorschriften bestehen aus einem Basismodul mit 18 Teilen sowie zehn weiteren Wahlmodulen. Die jeweiligen Kantonsparlamente haben mitunter Änderungen an den MuKEn vorgenommen. Es ist deshalb wichtig, sich über die jeweils gültigen Vorschriften im eigenen Kanton zu informieren.

So haben die Kantone Neuenburg, Basel-Stadt und Glarus abweichend von den MuKEn 2014 fossile Heizungslösungen bei der Sanierung untersagt. Dazu gehören moderne Ölheizungen. In den anderen Kantonen sind hingegen alle elf Standardlösungen bei der Sanierung erlaubt.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema MuKEn 2014, dann nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir bieten eine fachkundige und individuelle Beratung.

Mit der Energiestrategie 2050 hat sich die Schweiz klare Ziele für die Zukunft gesetzt. Es geht um nichts anderes als den vollständigen Umbau der Energieversorgung. Im Fokus stehen die Abkehr von fossilen Energieträgern und das Erreichen der Klimaziele aus dem Übereinkommen von Paris 2015.

Dies wirft bei vielen Verbrauchern und Verbraucherinnen Fragen auf. Unsicherheiten entstehen bei Hausbesitzern, wie sie die Energiestrategie 2050 umsetzen oder wann Schritte erforderlich sind. Auch die Definition der MuKEn Standardlösungen ist nicht allen klar. In diesem Artikel erhalten Sie Antworten auf die zentralen Fragen rund um die Energiestrategie 2050.

Mit der Energiestrategie 2050 hat der Bundesrat der Schweiz die Richtung für die zukünftige Energieversorgung vorgegeben. Dies sind die drei Kernpunkte der Energiestrategie 2050:

  • Ausstieg aus der Atomenergie 
  • Umstieg auf erneuerbare Energien 
  • Steigerung der Energieeffizienz  

Dies hat auch Auswirkungen auf private Haushalte und Wohnungseigentümer. Bis zum Jahr 2050 soll der Gesamtenergieverbrauch der Schweiz um 43 Prozent sinken. Die Verbesserung der Energieeffizienz soll einerseits durch eine Erneuerung der Heizungssysteme umgesetzt werden. Andererseits wird auch eine Optimierung der Häuser durch Modernisierungen angestrebt.  

Mit den MuKEn erfolgt die gesetzliche Umsetzung der Energiestrategie 2050 auf Kantonsebene. MuKEn ist die Abkürzung für «Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich». Ab 2020 beginnen die Mustervorschriften, Einfluss zu nehmen. Sie betreffen Eigenheimbesitzer vor allem bei der Wahl der Heizungslösung. Dabei wird von den MuKEn Standardlösungen gesprochen.

Die MuKEn definieren elf Standardlösungen. Dabei handelt es sich um unterschiedliche Heizungslösungen, die CO₂-Emissionen reduzieren und eine nachhaltigere Wärmeversorgung ermöglichen. Beispielsweise gehören Wärmepumpen oder Pellet-Heizungen zu den elf Standardlösungen.

Heizungen auf Basis von fossilen Energieträgern wie Öl oder Gas sind weiterhin erlaubt. Jedoch muss Ihre Heizanlage strenge Vorschriften bezüglich der Effizienz und Abgase erfüllen. Zudem schreiben die MuKEn vor, dass ein Teil der Wärmeenergie aus nachhaltigen Quellen stammt. Deshalb ist beispielsweise eine Kombination mit einer solarthermischen Anlage bei einer Ölheizung vorgeschrieben.

Hausbesitzer müssen beim Umbau der Heizung unter Umständen auf eine der MuKEn Standardlösungen zurückgreifen. Dies wird durch die Gesamtenergieeffizienzklasse des Hauses festgelegt. Diese wiederum wird durch den Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) bestimmt. Unter bestimmten Voraussetzungen, beispielsweise beim Einsatz einer Stromheizung, ist ein Umbau auf eine sparsamere Heizungslösung in einem gewissen Zeitrahmen vorgeschrieben.

Wenn Sie absolut sichergehen wollen, dass Sie die Energiestrategie 2050 und MuKEn korrekt umsetzen, lassen Sie sich fachkundig beraten. Das ist zudem ratsam für die Zukunftssicherheit, wenn Sie einen Umbau der Heizungsanlage planen.

Für die Wahl der richtigen Heizungslösung ist eine individuelle Begutachtung vor Ort erforderlich. Nutzen Sie unser Kontaktformular, wenn Sie fachkundige Hilfe bei den Themen Energiestrategie 2050, MuKEn und Heizungslösungen benötigen.

Die Energiestrategie 2050 sowie der Klima-Masterplan sehen eine Reduktion des CO₂-Ausstosses, der direkt mit dem Energieverbrauch zusammenhängt, vor. Die Gebäude benötigen am gesamten Energieverbrauch der Schweiz rund 40%. Zudem wurden vier von fünf Gebäuden vor 1990 erbaut und entsprechen somit nicht mehr dem heutigen Baustandard: Bei den Gebäuden bis Baujahr 1993 beträgt der Anteil fossiler Energieträger 66%, bei den Gebäuden nach 1993 jedoch nur noch 51%.

Perspektivisch werden durch MuKEn die Start-Investitionen steigen, allerdings stehen dem geringere Betriebskosten durch moderne und energieeffiziente Technologien gegenüber. Zudem lassen sich die Investitionskosten auch durch attraktive Förderprogramme von Gemeinden, Kantonen und Bund teilweise kompensieren. Ebenfalls ist mit einer deutlichen Wertsteigerung der Immobilie zu rechnen: Durch die GEAK-Pflicht bei Handänderungen werden gut gedämmte Gebäude mit zeitgemässer Gebäudetechnik sichtbar und deshalb attraktiver zum Kauf.

Dies kann leider nicht pauschal gesagt werden und ist fallspezifisch zu betrachten. Dabei spielen diverse Faktoren eine Rolle, wie bestehendes Heizsystem/Temperaturen, Energieverbrauch, Platzverhältnisse, geplante Massnahmen an der Gebäudehülle, etc. Unser digitaler MuKEn Wegweiser führt Sie mit wenigen, einfachen Fragen durch die MuKEn und generiert Ihnen die gesetzlich vorgegeben Standardlösungen, die exakt zu Ihren individuellen Anforderungen passen.

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Mit einer vorzeitigen Sanierung ist es prinzipiell möglich, unabhängig der neuen Vorschriften eine Heizanlage auszutauschen. Im Sinne der Nachhaltigkeit sollte bereits heute eine Sanierung mit erneuerbaren Energien priorisiert werden. Hierfür eignen sich vor allem Wärmepumpen, Solarthermie und Biomasse. Das aktuell relativ niedrige Preisniveau fossiler Energieträger sollte sich aufgrund höherer Energiepreise und höheren Abgaben in den nächsten Jahren perspektivisch nach oben korrigieren. Ebenfalls ist bei Einsatz erneuerbarer Energien mit einer Wertsteigerung der betroffenen Immobilie zu rechnen.

Die MuKEn geben eine minimale Eigenstromproduktion im Neubau vor. Jedoch wird die verwendete Technik seitens des Gesetzgebers nicht vorgegeben, beispielsweise ist auch ein Blockheizkraftwerk (Heizgerät, welches auch Strom produziert) möglich. Ist aufgrund der individuellen Gegebenheiten keine der vorgegebenen Standardlösungen bei einer Immobilie vernünftig umsetzbar, kann dies gegenüber dem Gesetzgeber grundsätzlich auch mit einer Ersatzabgabe abgegolten werden. Die Höhe der Ersatzabgabe wird dabei von den Kantonen festgelegt.

Dies steht Ihnen grundsätzlich frei – bitte beachten Sie jedoch, dass beim Neubau mit einem Energienachweis belegt werden muss, ob die vom Gesetzgeber vorgegebenen Grenzwerte eingehalten werden. Bei der Sanierung ist ein Gebäude, welches mindestens die Gebäudeklasse D erreicht, grundsätzlich frei in der Wärmeerzeugerwahl.

Energielabels kennen Sie sicherlich von Haushaltsgeräten. In der Schweiz werden Gebäude nun ebenfalls einem Energielabeling unterzogen (A bis G). Dabei steht, wie bei Haushaltsgeräten, das Label A für die höchste Energieeffizienz, das Label G kennzeichnet die geringste Effizienz. Ermittelt wird das jeweilige Label mit der GEAK-Software über einen Energienachweis durch ein Energieberater bzw. GEAK-Experten. Detaillierte Informationen zu diesem Thema erhalten Sie unter www.geak.ch

Sämtliche Informationen und Dokumente zum Thema MuKEn finden sich bei den kantonalen Energiefachstellen sowie auf der Website der kantonalen Energiedirektoren (www.endk.ch). Für den Bereich Wärmeerzeugung stehen Ihnen bei Hoval umfangreiche Informationen zur Verfügung.

Darf ich in einem neuen Gebäude eine Gasheizung einbauen? Diese Fragen werden stark von den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) beeinflusst. Die Vorschriften sind Teil der Energiestrategie 2050. Sie zielen darauf ab, den Energieverbrauch pro Kopf und den Ausstoss von Treibhausgasen zu reduzieren. Die MuKEn 2014 erlauben zwar den Einbau fossiler Heizsysteme im Neubau, jedoch nur unter sehr strengen Auflagen. Als Zusatz müssen eine kontrollierte Wohnraumlüftung, eine thermische Solaranlage und eine Photovoltaikanlage (oder eine andere Eigenstromerzeugung) eingebaut werden. Darüber hinaus gelten hohe Anforderungen für die Dämmung und Fenster. Es lohnt sich also in fast jedem Fall auf einen erneuerbaren Wärmeerzeuger zu setzen.

Die Umsetzung der MuKEn 2014 variiert in den Kantonen. Bis zum August 2023 haben 22 Kantone die MuKEn 2014 adaptiert und 4 arbeiten an der Umsetzung. In manchen gelten auch strengere Auflagen und der Einbau von Gasheizungen in Neubauten ist ganzheitlich untersagt. Weitere Informationen zu den MuKEn und den spezifischen Anforderungen in Ihrem Kanton finden Sie über folgende Links:

Bei der Auswahl für einen geeigneten Wärmeerzeuger stehen wir Ihnen als starker Partner zur Verfügung.

Hauseigentümer stellen sich zurzeit die Frage: Darf ich ab 2024 noch eine Gasheizung ersetzen? 

  • Die MuKEn 2014 regeln die Sanierung von Wärmeerzeugern.
  • Wenn das Gebäude nach 1993 errichtet wurde und mindestens der Energieklasse D entspricht, dann ist ein 1:1-Ersatz erlaubt.
  • Falls nicht, dann muss eine der elf Standardlösungen gewählt werden:
  • Gasheizung und kontrollierte Wohnraumlüftung
  • Gasheizung und Sanierung der Gebäudehülle
  • Gasheizung und Sanierung der Fenster
  • Gasheizung und thermische Solaranlage
  • Gasheizung und Photovoltaikanlage mit Wärmepumpen-Boiler
  • Manche Kantone, darunter Zürich, Uri und Glarus, haben strengere Auflagen.
  • Manche Kantone erlauben die Sanierung mit einer Gasheizung, wenn nachweislich ein gewisser Anteil an erneuerbarem Gas bezogen wird. Dabei handelt es sich um Bern, Luzern und Thurgau.

Oft lohnt es sich direkt auf ein komplett erneuerbares Heizsystem zu wechseln. Machen auch Sie sich daran, Ihr Projekt mit uns zu planen! Weiterführende Informationen erhalten Sie über unsere Lösungen zur Heizungssanierung.

Mit unserer individuellen Beratung erfahren Sie, ob der Ersatz einer Gasheizung ab 2024 für Sie möglich ist. Wir sorgen dafür, dass Sie kostengünstig, schnell und nach gültigen Richtlinien modernisieren. Nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir melden uns umgehend bei Ihnen und sind gerne persönlich für Sie da.



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